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Bei der "Scientology-Organisation" (SO) bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung der Organisation durch die Verfassungschutzbehörden gegeben. Eine entsprechende Feststellung traf die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) erstmals im Juni 1997.
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