Navigation Unternavigation Inhalt

  Home     E-Mail     Sitemap     Impressum     English  



















Suche

Darstellung
Wappen des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Illustration zu www.bmi.bund.de
 

Schutz der Verfassung ist Schutz für alle Bürger.

Illustration
 


Darüber sollten sich alle Demokraten einig sein: Wir brauchen den Schutz der Verfassung, weil damit Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gesichert werden.
Deshalb wurde mit dem Grundgesetz eine streitbare Demokratie geschaffen mit einem umfassenden Verfassungsschutzsystem.

So kann z.B. durch das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung der Grundrechte ausgesprochen werden, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden. Parteien und sonstige Vereinigungen können verboten werden, wenn sie darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte verfolgen Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates oder gegen die Verfassung richten.

Kritische Bürger und "radikale" Ansichten sind jedoch kein Anlass für den Verfassungsschutz tätig zu werden. In der Bundesrepublik ist Kritik nicht verpönt, sondern erwünscht. Und solange die grundlegenden Verfassungsprinzipien anerkannt werden, sind selbst radikale Meinungen legitim.
Entscheidend ist die Grundüberzeugung der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, aktiv für Demokratie und Menschenwürde einzutreten.



Aktuell

Das BfV stellt ein

Das BfV stellt ein

Hinweistelefon

Verfassungsschutz- bericht

Themen

"Jugend@BfV"